Endlich ist es soweit, ab heute dürfen unsere Gästezimmer wieder gebucht werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Weingut.
Bitte beachten Sie folgende Corona-Hinweise:
Ab dem 21. Mai 2021 können in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder touristische Beherbergungsangebote zugezulassen werden. Voraussetzung ist dabei ein vor max. 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden. Vollständig Geimpfte (abschließende Impfung vor mind. 14 Tagen) oder Genesene (mind. 28 Tage und max. 6 Monate alter positiver PCR-Test) sind von den Testpflichten ausgenommen.